Dieses Mal hat es etwas länger gedauert die Coronaschutzverordnung des Landes NRW zu interpretieren. Aber jetzt haben wir es! Die Regeln gelten schon ab heute!
Ab einer Inzidenz von +35 gelten, für das Training, folgende Regeln:
- Personen über 15 Jahre dürfen nur noch mit 3GSA (Genesen, Geimpft, negativ getestet oder Schülerausweis) teilnehmen.
- Kinder unter 15 Jahre haben keine Einschränkung.
- Auf den Gängen, Umkleiden etc. besteht weiterhin Maskenpflicht (ausgenommen sind Kindergarten- und Vorschulkinder).
- Während des Trainings muss keine Maske getragen werden.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten (nicht müssen) sich ausweisen können (amtliches Dokument)
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art(nicht nur Corona-spezifisch) darf nicht am Training teilgenommen werden.
- Es gibt keine Einschränkung bezüglich des Kontakts