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2G
- 26. November 2021
- Gepostet von: Patrick
- Kategorie: Köln-Nippes Much Wahlscheid
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Reaktion auf die aktuelle Corona Situation und auf die aktuell geltende Corona Schutzverordnung des Landes NRW (ab 24.11.2021)
Hallo ihr lieben,
Wie auch Ihr, beobachten wir besorgt die aktuelle Infektionsentwicklung. Um voller Zuversicht und Hoffnung weiter unser Angebot für euch aufrecht zu erhalten, sehen wir uns zu aktuellen Änderungen gezwungen. Diese Änderungen sollen dem Schutz von uns, euch und vor allem eurer Kinder dienen. Daher bitten wir euch die neuen Regeln mit Geduld und Umsicht gemeinsam mit uns umzusetzen.
- Zutritt zu den Trainingsräumlichkeiten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die aktiv an einem Kindergarten- und Schulleben teilnehmen und dort getestet werden. Diese müssen sich nicht aktiv ausweisen!
- Zutritt zu den Trainingsräumen für Jugendliche ab 16 Jahre nach Vorzeigen eines gültigen Schülerausweises. Ist kein Schülerausweis vorhanden, muss ein 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) und ein gültiger Lichtbildausweis beim Eintritt vorgezeigt werden. Der 2G Status wird beim Betreten der Räumlichkeiten per CovPassCheck-App überprüft.
- Zutritt zu den Trainingsräumen für Erwachsene mit einem aktiven 2G-Nachweis (Geimpft oder Genesen) und einem gültigen Lichtbildausweis. Der 2G-Nachweis wird beim Betreten der Räumlichkeiten per CovPassCheck-App überprüft.
- Ja! Wir werden bei jedem Eintritt eine Überprüfung der Daten vornehmen müssen. Diese Maßnahme wird uns in der aktuellen Corona- Schutzverodnung auferlegt.
Sinn und Zweck ist es, dass alle Personen in unseren Räumlichkeiten, ihre Unterlagen (Nachweis 2G, Schülerausweis oder Lichtbildausweis) dabeihaben, falls eine Überprüfung durch das Ordnungsamt stattfindet. - Das Vorzeigen eines Negativen Corona-Tests (egal ob Schnelltest oder PCR) wird nach der aktuellen Schutzverodnung, für Sportstätten, nicht anerkannt!
- Jugendliche oder Erwachsene, die sich vor dem Training nicht ausweisen können oder wollen wird der Eintritt in unsere Räumlichkeiten untersagt. Bitte überprüft bei euren Kindern bzw. Jugendlichen die erforderlichen Unterlagen.
Welchen Scanner verwenden wir:
- Wir werden, nach Vorgaben der Schutzverordnung, den aktiven 2G-Nachweis mit der CovPassCheck-App überprüfen. Weitere Informationen über diese App findet Ihr unter: https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/
- Die Daten der Scans werden nicht gespeichert!
Die neuen Auflagen sind für uns, aber auch für Euch und eure
Bleibt gesund!